BAZL
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Starthilfe:
Wir heissen Sie herzlich Willkommen in der Welt der Drohnen!
Folgende Punkte müssen Sie beachten, damit Sie eine Drohne fliegen oder betreiben können:
Registrierung
Eine Betreiberin oder ein Betreiber einer Drohne muss sich registrieren. Bei abgeschlossener Registrierung erhält man eine UAS-Betreibernummer, welche gut sichtbar auf der Drohne angebracht werden muss. Anleitungen und weitere Informationen zum Registrierungsprozess finden Sie unter Registration.
Pilotenzertifikate
Die meisten Pilotinnen und Piloten benötigen zudem Drohnenzertifikate, welche eine Schulung und Prüfung erfordern. Ausnahme: Personen, die eine Drohne unter 250g fliegen. Aber auch hier empfehlen wir wärmstens zumindest die Schulung zu absolvieren.
Weitere Informationen finden Sie in der offenen Kategorie sowie unter Zertifikate.
Drohnenguide
Unser Drohnenguide bietet eine Orientierungshilfe insbesondere für die offene Kategorie. Mit diesem Guide finden Sie heraus, ob Sie sich registrieren müssen, welche Prüfungen in Ihrem Fall notwendig und welche Regeln zu beachten sind.
Um sich einen Überblick über die Drohnenregulierung zu verschaffen, empfehlen wir Ihnen auch die Lektüre unserer Webinar-Folien:
Allgemeiner Überblick: Webinar vom Februar 2023 (PDF, 3 MB, 22.06.2023)
Spezielle Kategorie: Webinar vom Mai 2023 (PDF, 21 MB, 10.05.2023)
Die drei Kategorien:
Die Drohnen-Regulierung unterscheidet zwischen drei verschiedenen Betriebskategorien:
"OFFEN", "SPEZIELL" und "ZULASSUNGSPFLICHTIG".
Die drei Kategorien definieren sich durch unterschiedliche Sicherheitsanforderungen, welche vom Risiko des Betriebs abhängen.
Die OFFENE Kategorie umfasst UAS-Operationen, die weder eine vorherige Genehmigung durch das BAZL noch eine Erklärung vor der Durchführung der Operation erfordert. Die grosse Mehrheit der Piloten und Pilotinnen fliegt in dieser Kategorie.
Die SPEZIELLE Kategorie umfasst UAS-Operationen, die eine Genehmigung vom BAZL erfordern, bevor der Betrieb stattfindet. Sobald eine oder mehrere der Regeln der offenen Kategorie nicht eingehalten werden können, oder das Abfluggewicht der Drohne höher ist als 25kg, ist der Drohnenbetrieb bewilligungspflichtig.
Die ZULASSUNGSPFLICHTIGE Kategorie umfasst UAS-Operationen, welche die Zertifizierung des UAS erfordern, um ein angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Darunter fallen zum Beispiel Frachttransporte oder das Transportieren von Passagieren. Die Regelungen für den Betrieb in der Kategorie "ZULASSUNGSPFLICHTIG" werden derzeit entwickelt.
Flugeinschränkungen und Karten:
In der Schweiz gibt es Gebiete, in denen das Fliegen von Drohnen untersagt oder nur eingeschränkt möglich ist. Als Drohnenpilotin oder Drohnenpilot sind Sie verpflichtet, sich vor jedem Drohnenflug über die geltenden Gebietseinschränkungen zu informieren.
NOTAM / DABS
Ein NOTAM (Notice to Airmen) ist eine Nachricht über Errichtung, Zustand oder Veränderung im Luftraum, die teilweise auch für Betreiberinnen und Betreiber von Drohnen gelten. Vor jedem Flug müssen die NOTAM daher geprüft werden.
Die meisten NOTAM, die Gefahren für die Flugnavigation und Veränderung im Luftraum (W series) betreffen, werden im DABS (Daily Airspace Bulletin Switzerland) grafisch dargestellt (rote Zonen). Die Karte und die NOTAMs werden täglich um 16:00 Uhr für den Folgetag aktualisiert.
Nationale und kantonale Gebietseinschränkungen:
Der Inhalt der interaktiven Drohnenkarte ist stets im Wandel und ist auch nicht abschliessend. In der Drohnenkarte sind die nationalen und kantonalen Gebietseinschränkungen eingezeichnet. Diese umfassen:
- 5km Radius rund um zivile oder militärische Flugplätze
- Kontrollzonen CTR
- SIL-Perimeter eines zivilen Flugplatzes, SPM-Perimeter eines militärischen Flugplatzes
- Vollzugseinrichtungen
- bestimme Naturschutzgebiete
- Umkreis von Kernkraftwerken
- militärische Gebiete
- gewisse Infrastruktur der Energie- und Gasversorgung
- weitere kantonale Gebietseinschränkungen
Sollten Sie die zusätzliche Flugrestriktionen nicht einhalten können, müssen Sie mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen, um eine Bewilligung zu beantragen. Die jeweils zuständige Stelle finden Sie auf der Drohnenkarte.
Vorsicht vor Hotspots von Flugaktivitäten
Um eine gefährliche Annäherung oder gar Kollision mit anderen Luftraumnutzern zu vermeiden, ist beim Betrieb von Drohnen in der Nähe von folgenden Gebieten besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten:
- Helikopterlandeplätze bei Spitälern und Kliniken: Karte
- Gebirgslandeplätze: Info & Karte
- Gefahrenzonen der publizierten Schiessplätze der Schweizer Armee: Karte
- Gleitschirm-, Hängegleiter- sowie Segelfluggebiete: Segelflugkarte & SHV Fluggebiete
Drohnen-Betreibende müssen unter gewissen Umständen die Drohne mit einer Registrierungsnummer kennzeichnen und als Fernpiloten Zertifikate ablegen. Diese Seite gibt einen Überblick über die Registrierung und Fernpiloten-Zertifikate.
Um die Konzepte für die Registrierung und Fernpilotenzertifikate zu verstehen, ist folgende Unterscheidung wichtig:
UAS-Betreiber/in:
Der "Halter" einer Drohne. Durch die Registrierung erhält er/sie die UAS-Betreibernummer. Diese ist vergleichbar mit dem Nummernschild eines Autos: Der UAS-Betreiber bringt die UAS-Betreibernummer gut sichtbar auf die Drohne an.
Fernpilot/in:
Eine Person, die eine Drohne steuern darf, weil sie ein entsprechendes Zertifikat durch Ablegung einer Ausbildung/Prüfung erlangt hat. Das Zertifikat ist vergleichbar mit dem Führerausweis eines Autofahrers: Fernpiloten müssen Ihre Zertifikate mitführen.
Eine natürliche Person ist sowohl ein Fernpilot als auch ein Betreiber.
Eine Firma mit z.B. 5 Drohnen und 10 Mitarbeitern ist nur Betreiberin. Das Unternehmen selbst kann keine Zertifikate erwerben. Nur die Mitarbeiter/Fernpiloten können und müssen dies tun.
Weitere Informationen:
Fragen & Antworten zur Drohnenregulierung
A. MEINE DROHNENKATEGORIE IDENTIFIZIEREN
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Bitte studieren Sie zuerst sorgfältig die bereitgestellten Informationen und wenden Sie sich erst dann an:
Kontakt: rpas@bazl.admin.ch